Alle Jahre wieder gilt es die laut Gesetzgeber vorgeschriebene §57a-Begutachtung Ihres Fahrzeuges durchführen zu lassen. Diese generale Überprüfung dient zur Sicherheit im Verkehr für Ihr Auto, anderer Verkehrsteilnehmer und nicht zuletzt für Sie persönlich.
In Österreich gilt für die zeitlichen Abstände der Begutachtungspflicht seit 2003 die sogenannte 3-2-1 Regel. Demnach muss das Pickerl ab Erstanmeldung nach drei Jahren, dann nach zwei und ab diesem Zeitpunkt jährlich erneuert werden. Für Sie bedeutet das einen gewissen Aufwand, den wir Ihnen bei ATM so weit wie möglich abnehmen möchten.
Was wird bei der §57a-Begutachtung geprüft?
Die staatliche Überprüfung nach §57a des österreichischen Kraftfahrergestzes (KFG) erfolgt nach einem klar definierten Katalog, der während der Begutachtung nach folgenden Prüfelementen abgearbeitet wird:
- Ausrüstung (Warndreieck, Verbandszeug)
- Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrwerk, Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Motor
- Bremsen
Eine gültige Plakette, die Sie nach einer §57a-Begutachtung erhalten, bestätigt die Tauglichkeit Ihres Fahrzeugs nach Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit.
Unser persönliches Angebot
Bei Auto Technik Morina garantieren wir Ihnen eine objektive und unkomplizierte Diagnose Ihres Fahrzeuges, die wir einzig durch unser bestens ausgebildetes, kompetentes Personal garantieren können.
Gerne informieren wir Sie über unser Service und erstellen ein persönliches Angebot zur korrekten, zeitnahen und günstigen Pickerl-Erneuerung. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen bei Bedarf ein attraktives Angebot um eventuelle Mängel an Ihrem Wagen vor Ort in unserer Fachwerkstätte zu beheben.
Kontaktieren Sie uns für einen Termin zur §57a-Begutachtung bei ATM in St. Pölten.
ATM KFZ Werkstätte
Purkersdorfer Straße 20
3100 St. Pölten
Tel.: 0660 540 94 35